Die Antwort bestimmt die Sprache und den Umfang der Auswertung.
F2 – Factoringart
Welche Factoringart liegt vor?
Bitte wählen – nur eine Option möglich.
Bei Stillem Factoring entfällt die Abtretungsverbots-Prüfung vollständig. Kein ORANGE, kein KRITISCH für diesen Punkt.
F3 – Kundenstatus
Neuer Interessent oder Bestandskunde?
Wirkt ausschließlich auf die Fälligkeitsbewertung. Alle anderen Prüfpunkte bleiben identisch.
Interessent mit Musterbelegkette: Zurückliegende Fälligkeiten werden nicht als ROT/ORANGE bewertet – strukturbedingt. Bestandskunde: Fälligkeit wird vollständig und normal bewertet.
Kundenstammdaten
Stammdaten des Factoringkunden
Firmenname ist Pflichtfeld und dient als Ablage- und Zuordnungsschlüssel. Alle anderen Felder sind optional.
F4 – Unterlagen-Checkliste
Soll am Ende eine druckbare Unterlagen-Checkliste erscheinen?
Die Checkliste kann der Sachbearbeiter direkt an den Kunden weitergeben.
Kein separater E-Mail-Button für die Checkliste – die E-Mail-Vorlage an den Makler ist bereits letzter Punkt der Auswertung.
F5 – KO-Block (universeller Ausschlussfilter)
Ausschlusskriterien – gilt für alle Factoringgesellschaften
Jedes „Ja" führt zum sofortigen Abbruch. F6 und F7 entfallen dann.
⛔ Ankauf nicht möglich
F5a: Rückgaberechte oder Kommissionsbasis vorhanden?
F5b: Zukunftsleistungen / Leistung noch nicht vollständig erbracht zum Rechnungsdatum?
F5c: Vorauszahlung / Anzahlung ohne erbrachte Gegenleistung?
F5d – Eigenforderung: Ist der Rechnungsaussteller am Unternehmen des Rechnungsempfängers mit ≥ 5 % beteiligt, oder hat er dort eine geschäftsführende Funktion (GF oder Prokurist) inne?
F6 – Creditreform-Bonitätsindex
Bonitätsindex des Rechnungseinreichers (Factoringkunde)
Bewertet wird der Makler / Rechnungsaussteller – nicht der Debitor (Immobilienkäufer).
Der Debitor wird über das WKV-Rückversicherungslimit (F7) bewertet. F6 betrifft ausschließlich die Bonität des anfragenden Unternehmens.
Kein Creditreform-Index vorhanden. Dies ist kein KO-Kriterium, wird aber im Protokoll als informativer Hinweis vermerkt.
F7 – Rückversicherungslimit
Rückversicherungslimit für den Debitor
Dieser Schritt ist nur für Factoringgesellschaften relevant.
Das RV-Limit definiert den maximalen Ankaufsrahmen gegenüber diesem Debitor. Bei Courtage-Factoring: Summe aller offenen Forderungen gegenüber einem Debitor darf das WKV-Einzellimit nicht überschreiten.
Kein Rückversicherungslimit vorhanden – Ankauf ohne WKV-Deckung nicht möglich. Einzelfallentscheidung erforderlich.
Zusammenfassung – Einstiegsfragen
Ihre Angaben im Überblick
Bitte prüfen Sie die Angaben. Danach können Sie die erste Belegkette hochladen.
Belegkette hochladen – Protokoll Nr. 105
Ihre Angaben im Überblick
Bitte prüfen Sie alle Angaben sorgfältig, bevor Sie die Dokumente einreichen.
Dokumente zur Belegkette einreichen
Erlaubt: PDF, Word (.docx), OpenDocument (.odt) · max. 20 Dateien · je max. 3 MB · Reihenfolge per Drag & Drop anpassbar